Unsere Kunden werden von einem engen Kreis an Pflege- und Betreuungskräften versorgt. Denn wir sind davon überzeugt, dass gute Pflege persönliches Vertrauen und Kontinuität voraussetzt.
Ambulante Pflege bei Uns
Bezugspflege
Entlastete Touren
Unsere Pfleger haben durchschnittlich weniger Kunden auf ihrer Tour und verbringen somit gelassener, mehr Zeit bei jedem Besuch- zu gleichbleibenden Kosten für die Versicherten. Dies wird unter anderem durch eine breite Ausbildung unserer Pflege- und Betreuungskräfte erreicht.
Rundumversorgung
Von Hauswirtschaft bis Verbandswechsel: Ob nur für die wöchentliche Reinigung des Bads oder zur täglichen fach-medizinischen Versorgung, wir kümmern uns in allen Bereichen um die Anliegen unserer Kunden, auch, wenn diese über die Körperpflege hinausgehen.
Curmundo zeichnet sich durch ausgesprochen liebevolle und professionelle Pflege aus. Das Pflegepersonal versteht es, individuell und einfühlsam auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden jeder Pflegestufe einzugehen und sich weit über die Mindestanforderungen hinaus für die ihnen Anvertrauten einzusetzen, und so zu gewährleisten, sich gut aufgehoben und versorgt zu fühlen. Dabei ist das Unternehmen sehr professionell und modern aufgestellt, sei es die zeitgemäße Elektro-Fahrzeugflotte, oder die digitalisierte Ausstattung der Mitarbeiter an der Front. Ein starkes Verwaltungsteam im Hintergrund sorgt dafür, als Anlaufstelle auf sämtliche Fragen und Bedürfnisse der Kunden umgehend und vollumfänglich einzugehen und diese zur Umsetzung zu bringen.
Bin ich pflegebedürftig?
Die ersten Schritte zum Pflegegrad
Kontakt
Unser Team steht Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Für Notfälle sind wir rund um die Uhr unter der 0611 204 36 30 erreichbar.
Pflege zu hause- welche Möglichkeiten gibt es?
Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörige zuhause im Alltag, und greift seinen Kunden insbesondere in den Bereichen Körperhygiene, soziale Betreuung und Hauswirtschaft unter die Arme. Das Leistungsspektrum eines Pflegedienstes erstreckt sich über viele Bereiche. Diese umfassen
- körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, dabei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
- ärztliche Krankenpflege nach §37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen,
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie
- Hilfe bei der Haushaltsführung, zum Beispiel frisch Kochen oder reinigen der Wohnung.
Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu altern.*
Was sind ambulante Pflegesachleistungen?
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 2, Kosten für die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst. Diese Kosten, die ausschließlich über einen Pflegedienst geltend gemacht werden können der Rahmenverträge zur Abrechnung von Leistungen mit der Pflegekasse getroffen hat, werden als Sachleistungen bezeichnet.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftige der häuslichen Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dies gilt für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1. Über den Entlastungsbetrag können Leistungen der Betreuung bezogen werden. Bei Uns können Sie somit durch 1 Stunde Betreuungsleistung wöchentlich unterstützt werden, um beispilesweise Gedächtnistraining durchzuführen, für gemeinsame Spaziergänge oder einfach für eine nette Unterhaltung. Der Entlastungsanspruch verfällt bei nicht-Abrufung nach einer Periode von bis zu zwei Jahren und kann nicht anteilig ausgezahlt werden.
Wer pflegt, wenn die private Pflegeperson im Urlaub ist?
Wenn die private Pflegeperson im Urlaub oder vorübergehend verhindert ist, jedoch durch Inanspruchnahme von Pflegegeldleistungen keine Ansprüche auf Sachleistungen bestehen, steht ein jährliches Budget in Höhe von 1.612 Euro zur Finanzierung einer Verhinderungspflege zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann auch von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden die bereits Sachleistungen beziehen. Über das Budget können alle Leistungen der Pflege bezahlt werden, zum beispiel tägliche Anfahrten und stundenweise Betreuung. Der Anspruch auf Verhinderungspflege verfällt zum Jahreswechsel.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ergänzt ambulante Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Im Rahmen dieser können zum Beispiel Leistungen der Hauswirtschaft, Betreuung oder Besorgungsgänge erbracht werden. Anders als ambulante Sachleistungen, kann der Entlastungsbetrag nicht als Pflegegeld ausgezahlt werden. Nicht abgerufenes Budget spart sich bis zu zwei Jahren an. Übrigens: Auch unsere Investitionskostenrechnungen können Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstatten lassen.
Gute Pflege funktioniert nur mit guten Mitarbeitern
- Durchführung fachlicher Einstellungstests
- Anforderung eines Führungszeugnises
- Darlegung einschlägiger Qualifikationsnachweise
- Gute Deutschkenntnisse
- Teamfähigkeit
Bessere Pfleger, bessere Pflege.
Mehr Informationen zum Thema Pflege
Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums . Er zeigt, welche Pflegeleistungen Sie in Ihrer persönliches Situation nutzen können, und gibt Hilfestellung, wenn sich die Nachfrage nach der Pflege Ihrer Angehörigen zum ersten Mal stellt.
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030/ 340 60 66- 02
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung, das vom Bundesministerium für Gesundheit ist, bietet ebenfalls eine erste Orientierung. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr. Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen den Beratungsservice unter Fax: 030/ 340 60 66-07 oder per E-Mail: info@gehoerlos@bmg.bund.de.
Noch mehr Informationen gibt es natürlich auch bei Uns, telefonisch unter 0611 204 36 30 oder in unserer Beratungsstelle auf der Mainzer Straße 81 in 65189 Wiesbaden.
Quellenangaben
*Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Print-Reihe „GUTE PFLEGE Darauf kommt es an“, Berlin, 2018
Mehr Informationen unter www.wir-stärken-pflege.de